Allgemeine Verkaufsbedingungen

Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Stal Sp. z o.o.

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) sind ein Regelwerk für den Abschluss von Kaufverträgen von Waren und Dienstleistungen, die durch die Firma Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Sp. z o. o. mit dem Sitz in Podłęże  angeboten werden unter Ausschluss des Erwerbs von Waren für Ziele, die mit keiner professionellen und Geschäftstätigkeit verbunden sind (Verkauf an Endverbraucher).
  2. Allgemeine Verkaufsbedingungen  sind Bestandteil aller Kaufverträge, die mit Verkäufer abgeschlossen  werden – inklusive Ergänzungs- oder Ersatzlieferungen – und bestimmen gegenseitige Beziehungen  zwischen Käufer und Verkäufer. Eine Abweichung von der Anwendung  der gegenständlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedarf der Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit. Bei Unterschieden zwischen den durch die Parteien vereinbarten  Vertragsbedingungen und den gegenständlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) kommen die vertraglich durch die Parteien vereinbarten Verkaufsbedingungen zur Anwendung.
  3. Die AVB sind dem Käufer zur Kenntnisnahme und Freigabe spätestens  mit der Bestellung zu übermitteln, darüber hinaus sind sie auf der Website www.bth.pl zu finden. Bleibt der Käufer in festen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer, dann gilt die Annahme der AVB durch den Käufer bei der ersten Bestellung als eine Genehmigung dieser AVB bei allen sonstigen Bestellungen und Kaufverträgen bis zur Änderung ihrer Bestimmungen bzw. bis  zur Abberufung ihrer Anwendung.
  4. Ausbleibende Freigabe dieser AVB durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zur Einstellung  der Warenausgabe und Auslieferung bis zum Zeitpunkt der Freigabe in Form von Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Käufer. Der Verkäufer kann  zusätzliche Frist für die Freigabe der AVB festsetzten, nach erfolglosem Fristablauf  kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  5. In Bezug auf die Kaufverträge von den durch den Verkäufer angebotenen Waren und Dienstleistungen ist die Anwendung anderer vertraglicher Muster als AVB ausgeschlossen,  und insbesondere der allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Vertragsmuster und der Geschäftsordnungen , die durch den Käufer eingesetzt werden. Der unterlassene Widerspruch des Verkäufers gegen egal welche auch immer Vertragsmuster, die anders als AVB sind wie auch die tatsächliche Warenausgabe oder Erbringung einer Dienstleistung durch den Verkäufer können keinesfalls als eine Freigabe anderer Vertragsmuster als  die AVB ausgelegt werden.
  6. Die im weiteren Teil der AVB gebrauchten Begriffe bedeuten:

Verkäufer – Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Stal sp. z o.o.  mit dem Sitz in Podłęże,

Käufer – Gegenpartei des Kaufvertrags,

Parteien  – Verkäufer und Käufer,

AVB – gegenständliche Allgemeine Verkaufsbedingungen

Waren – alle Waren und Dienstleistungen, die durch Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Sp. z o. o. mit dem Sitz in Podłęże angeboten werden,

Vertrag – Kaufvertrag der Waren,

Lieferant – Geschäftspartner des Verkäufers, der ihm die Ware liefert

 II. Abschluss des Vertrags

  1. Der Vertrag wird auf Grund einer durch den Käufer in Schriftform oder  mit elektronischer Post oder per Fax  zugeschickten Bestellung und auf Grund der Bestätigung dieser Bestellung abgeschlossen, wobei der Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellungsannahme durch den Verkäufer, darunter auch per Fax oder E-Mail, abgeschlossen wird.
  2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme der Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach ihrem Eingang zu verweigern.
  3. Wird die Bestellung durch den Verkäufer mit Änderungen oder Vorbehalten bestätigt, wird der Vertrag mit  Bestätigung durch den Käufer, dass er das Angebot mit Änderungen oder Vorbehalten akzeptiert, abgeschlossen. Geht beim Verkäufer innerhalb von 3 Tagen keine Bestätigung ein, dass der Käufer das Angebot mit Änderungen oder Vorbehalten akzeptiert, so gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und der Verkäufer ist an das unterbreitete Angebot nicht mehr gebunden.
  4. Mündliche Vereinbarungen, Versicherungen, Zusicherungen und Garantien, die durch Mitarbeiter des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder mit Angebotsunterbreitung abgegeben worden sind, sind für die Parteien nicht verbindlich, sofern sie in Schriftform oder in elektronischer Form nicht bestätigt worden sind.
  5. Ist der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die den Lieferanten oder Warenhersteller betreffen nicht imstande, den Vertrag  im Ganzen oder teilweise durchzuführen, dann steht ihm das Rücktrittsrecht vom ganzen Vertrag oder von einem Teil davon zu.  Der Verkäufer haftet nicht für den eventuellen dadurch entstandenen Schaden.
  6. Alle Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, sie können unter anderem mit elektronischer Post  oder per Fax vorgenommen werden, wobei eine Änderung der Vertragsbedingungen oder separate mündliche Vereinbarungen erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer gelten und ausschließlich in Bezug auf das bestimmte Geschäft zur Anwendung kommen.
  7. Außer dem in den AVB enthaltenen Regelwerk lässt der Verkäufer die Möglichkeit zu, individuelle Verträge abzuschließen und behält sich das Recht auf teilweise Annahme von Bestellungen wie auch auf Ablehnung der Bestellungen vor, ohne den Grund dafür zu benennen.

III. Angaben zu den Waren, Angeboten, Mustern und Preisen

  1. Alle technischen Informationen in Bezug auf die Waren, die  aus Katalogen, Prospekten und anderen durch den Verkäufer vorgelegten  Werbeunterlagen stammen sind als Orientierungswerte zu behandeln und  gelten lediglich in dem Umfang, welcher durch beide Parteien freigegeben wurde.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, technische Parameter der bestellten Ware zu kennen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware gemäß Bestellung zu liefern, er haftet nicht für ihren weiteren Einsatz.
  3. Anzeigen, Werbung und Kataloge der durch den Verkäufer angebotenen Ware dienen lediglich den Informationszwecken. Die durch den Verkäufer ausgestellten Muster und Proben sind lediglich Schau- und Ausstellungsstücke.
  4. Preise der durch den Verkäufer angebotenen Waren enthalten keine Mehrwertsteuer VAT, es sei denn, dass etwas anderes eindeutig angegeben wurde.
  5. Der endgültige Warenpreis wird auf Grund der beim Verkäufer  am Tag der Bestellung geltenden Preise festgesetzt
  6. Sämtliche durch den Verkäufer gewährten Rabatte, Preisnachlässe und Begünstigungen usw. bedürfen individueller Abstimmungen in Schriftform.

IV. Abwicklung einer Bestellung

  1. Während der Abwicklung von Lieferungen, im Hinblick auf die Eigenschaften der angebotenen Erzeugnisse behält sich der Verkäufer eine Mengengenauigkeitstoleranz von Plus/Minus 10 %, und bei Bunden Plus/Minus 15 % vor
  2. Die Ware wird quantitativ nach Verkaufseinheiten (z.B. lm, kg) verkauft.
  3. Der Verkäufer garantiert die Qualität einer Seite des Materials.  Sofern nicht anders vereinbart, trifft das auf die Oberfläche bei Blechtafeln und  auf Außenseite bei Bunden zu.
  4. Der Käufer haftet dafür, dass technische Parameter, Qualität und Materialmenge, die in der Bestellung oder im Vertrag bestimmt worden sind, seinen Bedürfnissen entspricht. Ist in der Bestellung die Übereinstimmung des Materials mit der Norm nicht bestimmt oder aber enthält die Bestellung keine Beschreibung der gewünschten Qualität des Materials, wird die bestellte Ware als eine übliche Handelsware ausgeliefert, in dieser Situation übernimmt der Verkäufer keine Haftung für spezielle Qualitätsanforderungen.
  5. Der Verkäufer behält sich vor, dass im Falle von Produkten, die aus korrosionsbeständigem Stahl gefertigt worden sind, können die durch die Normen vorgesehen Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Käufer, diese Produkte vor ihrem Gebrauch den für ihre Bestimmung zutreffenden Testen zu unterziehen, die durch polnisches Recht vorgeschrieben sind.
  6. Atteste, Zertifikate, Übereinstimmungserklärungen oder andere Unterlagen, die die Qualität der Ware bestätigen, sind der gelieferten Waren beizufügen, sofern diese Anforderung in der Bestellung bzw. im Vertrag vermerkt worden ist, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Auslieferung. Der Verkäufer  überprüft technische Informationen der Atteste, Zertifikate und anderer Unterlagen, die die Qualität nachweisen, nicht.
  7. Hat der Verkäufer bis zum Zeitpunkt der Warenausgabe oder der Rechnungsstellung keine Atteste vom Hersteller oder seinem Lieferanten erhalten, dann erfolgt die Ausgabe oder das Versenden des Attestes unverzüglich nach seinem Erhalt durch den Verkäufer. Der hierzu beschriebene Verzug kann keinen Grund für egal welche auch immer Ansprüche des Käufers oder seiner Geschäftspartner bilden, und insbesondere keinen Grund für die Einstellung oder Einschränkung der Zahlung, Anmeldung einer Reklamation und Erhebung von Ansprüchen mit Sanktionscharakter.
  8. Aufgeben einer Bestellung  ist für den Verkäufer nicht verbindlich, und seine ausbleibende Antwort hat keine „schweigende Annahme der Bestellung” zu bedeuten, es sei denn, dass sich der Verkäufer unverzüglich an ihre Abwicklung macht.
  9. Wird die Bestellung durch den Verkäufer mit Vorbehalten angenommen, ist der Inhalt dieser Vorbehalte für den Verkäufer verbindlich, sofern er nicht unverzüglich seine eventuellen Bemerkungen vorbringt.

V. Anvertraute Waren – Abfälle

Wenn die Dienstleistungen für anvertrauten Waren/Materialien durchgeführt werden, ist der Verkäufer der Hersteller der Abfälle (Stahlschrott) (Abfallgesetz vom 14 Dezember 2012, Gesetzblatt 2019, 701).

Bei der Abwicklung der Bestellungen in Verbindung mit den anvertrauten Waren/Materialien wird der Käufer:

  • die bei der Verarbeitung hergestellten Abfälle (Schrot) mit seinem eigenen Transportmittel sammeln. Wird der Schritt nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Bestellung gesammelt, wird der Verkäufer den Käufer mit den Lagerkosten belasten.
  • die Waren/Materialien komplett an den Verkäufer übergeben, d.h. der Verkäufer wird die während der Erbringung der Dienstleistungen/Bestellungen hergestellten Abfälle (Stahlschrott) selbst verwalten und der Käufer kann einen Preisnachlass für die Herstellung des Schrottes verhandeln, soweit solchen Nachlass nicht bei den Verhandlungen berücksichtigt wurde.

VI. Normen und Grundsätze, nach welchen Materialien und Dienstleistungen verkauft werden

  1. Bleche und Bunde
    1. Chemische Zusammensetzung nach  EN 10088-2,
    2. Toleranz für heiß gewalzte Bleche und Bunde nach EN 10029,
    3. Toleranz für kalt gewalzte Bleche und Bunde nach EN 10259,
    4. Toleranz für kalt gewalzte schmale Bänder nach ISO 9445,
    5. Toleranz für kalt gewalzte schmale Bänder nach ISO 9445,
    6. BA/2R Fläche Minimum Glanz  nach 700GU
  2. Toleranzen und Grundsätze für Bleche und Bunde
    1. Bei Bestellungen für in der Breite und in der Länge zugeschnittene Formate betragen die Toleranzen -0,00 / +5mm
    2. Bei Bestellungen für geschliffene oder folierte Bunde gilt als Norm, dass die ersten 5 Meter und die letzten 14 Meter keine Folie, keinen Schliff haben.
    3. Bei Aufträgen für rohe, geschliffene oder folierte Coils gilt als Norm, dass 10% des Materials möglicherweise nicht die Anforderungen der Klasse I erfüllen.
    4. Bei Bestellungen von Blechen, die lediglich mit Papier voneinander getrennt sind,  garantiert der Verkäufer keine kratzenfreie Fläche.
    5. Als Standard gelten die scharfen Kanten, bei beim Formatieren/Schneiden von Blech entstehen – die Kanten oder der entstandene Grat könne etwa 30% der Materialdicke ausmachen
    6. Bei Bestellung von Bunden berücksichtigt der Verkäufer keine Beschwerde hinsichtlich der Qualität der Oberfläche, Ebenheit, oberflächlichen Mängel – nach der Verarbeitung oder Schneiden durch den Kunden. Die Beschwerde hinsichtlich der oben genannten Mängel kann nur im Fall von den vom Verkäufer verarbeiteten und geschnittenen Waren berücksichtigt werden.  
    7. Die B Seite des Materials kann Kratzer aufweisen – der Verkäufer garantiert niemals die Gegenseite
    8. Für Bestellungen von Blech/geschliffenen Bunden gilt als Standard:
      1. unfertig geschliffener Rand bis 15mm von jeder Blechseite,
      2. Folie, die über die Blechtafel hinausragt,
    9. Bei Bestellungen von Blechen/Kreisen ist der Verkäufer nicht verantwortlich für die Qualität der Oberfläche und insbesondere für die Wiederholbarkeit der Oberfläche gegenüber der früheren Bestellungen und gelieferten Mustern. Die gebürstete Oberfläche ist ähnlich nur dann, wenn sie aus derselben Material gemacht wird und wir können dies nicht sicherstellen. Die Beschwerden der Kunden hinsichtlich der Oberflächenunterschiede werden nicht berücksichtigt.
  3. Profile, Rohre, Flachstahl
    1. Chemische Zusammensetzung nach EN10088-2,
    2. Fertigungsnorm für Schweißprofile EN 10219-2 und/ oder ASTM A554,
    3. Fertigungsnorm für Schweißrohre zur konstruktiven und dekorativen Anwendung EN 10296-2 und/oder ASTM A554,
    4. Fertigungsnorm für Schweißrohre für Industrieanlagen EN 10217-7,
    5. Fertigungsnorm für Schweißrohre für Lebensmittelindustrie EN 10357 (diese Norm hat DIN 11850 ersetzt),
    6. Abmessungen, Toleranzen und Gewichte für Rohre aus rostfreiem Stahl ISO 1127
    7. Toleranzen für geschnittenes Flachstahl EN10028-7/EN10088-2/EN10088-4, DIN 1017
    8. Als Standard wird angenommen, dass geschliffenes Material die Dicke aufweisen kann, die außerhalb der Norm liegt, die auf die Bearbeitungstechnik zurückzuführen ist, und die ersten und die letzten 10 cm können bis zu 80% weniger als die ursprünglich angenommene Materialdicke aufweisen.
  4. Winkeleisen und Stäbe
    1. Chemische Zusammensetzung nach  EN 10088-3,
    2. Toleranzen für Winkeleisen DIN 1028,
    3. Toleranzen für kalt hergestellte Rundstäbe nach  EN 10278,
    4. Toleranzen für heiß hergestellte Rundstäbe nach EN 10060,
    5. Toleranzen für heiß hergestellte Quadratstäbe nach EN 10059,
    6. Als Standard wird angenommen, dass geschliffenes Material die Dicke aufweisen kann, die außerhalb der Norm liegt, die auf die Bearbeitungstechnik zurückzuführen ist, und die ersten und die letzten 10 cm können bis zu 80% weniger als die ursprünglich angenommene Materialdicke aufweisen.
  5. Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Biegen – Rand-Presse
    1. Messtoleranz für Laserausschnitte nach PN-EN ISO 9013:2008 Klasse 1 oder Messtoleranz nach ISO 2768-c.
    2. Biegeteile, die mit Biegeradius hergestellt werden, welcher annäherungsweise mit der Blechdicke identisch ist.
    3. Messtoleranz der cnc Biegeteile nach: ISO 2768-c
    4. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Entstehung von Abdrücken und Kratzern vom Rand-Pressewerkzeug oder vom Laserrost vor.
    5. Beim Laserschneiden werden keine Bohrungen gemacht, deren Durchmesser kleiner als Materialdicke ist (wir fertigen Markierungen an).
    6. Bei Löchern, die nahe an der Biegelinie liegen können Verformung eintreten.
    7. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Entstehung von Abdrücken und Kratzern vom Rand-Pressewerkzeug oder vom Laserrost vor.
    8. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Entstehung von Burr und Abspritzungen vom Laserrost auf der B Seite des Details.
    9. Im Preisangebot ist das Entfernen von Gräten, Verbrennungen, Rückständen, die in der Laserschneidetechnik durch den auf den Rost treffenden, reflektierten  Strahlenbund entstehen, nicht mit enthalten (es sei denn, dass anders vereinbart wurde).
    10. Bestellung der vorgenannten Teile ist mit Freigabe von technischen Hinweisen, Materialart und Dicke, Fertigungstechnik und Detailmenge gleich.
    11. Toleranzen für Wasserstrahlausschnitte Qualität NORMAL: ±1,00mm+schräg max: +0,2mm/10mm Dicke
    12. Beim Aufgeben einer Bestellung für 1 Stück des jeweiligen Teils behält sich der Verkäufer das Recht auf die Erhöhung der Messtoleranz vor.
  6. Heiz-Kühl-Mantel – Pillow Plate
    1. AUSFÜHRUNGSFRIST DER DIENSTLEISTUNG
      1. die Ausführungsfrist der Dienstleistung kann sich um die für die Überprüfung und Änderung der Projektdokumentation erforderliche Zeit verlängern; 
      2. die vereinbarte Ausführungsfrist der Dienstleistung wird ab dem Datum der Annahme der Projektdokumentation gerechnet.
    2. DOKUMENTATION DES KÄUFERS
      1. Ausführungen ausgeführt in Anlehnung an die vom Käufer vorgestellte Dokumentation;
      2. Größe der Anschlüsse ausgeführt in Anlehnung an die vom Käufer vorgestellte Dokumentation;
      3. Größe der Öffnungen für Anschlüsse ausgeführt in Anlehnung an die vom Käufer vorgestellte Dokumentation. Im Fall der Anwendung von Anschluss-“Kronen“ wird der Durchmesser der in der Auflage ausgeschnittenen Öffnung um den Wert reduziert, der zum Ausstülpen des Flansches auf eine Höhe von ca. 10 mm erforderlich ist;
      4. im Fall der Zuführung eines „Spot“- oder „Lenker“-Netzes durch den Käufer, wird der Auftrag gemäß der übersendeten Dokumentation ausgeführt. Der Verkäufer haftet nicht für die weitere Funktionsweise und Leistung der Pillow Plate Elemente, die auf diese Weise ausgeführt wurden;
      5. nach der Annahme der vom Verkäufer erstellten Zeichnungen (d. h. Anordnung der „Spots“/“Lenker“ usw.) erklärt der Käufer, dass er sich mit der Dokumentation vertraut gemacht hat und die Ausführung der Dienstleistung akzeptiert (d. h. Maße, Dicke des Materials sowie deren Art);
      6. Der Käufer akzeptiert mit der Aufgabe der Bestellung die Anordnung der Spots, Lenker und die Ausführung des Pillow Plate Mantels, die keinen späteren Reklamationen unterliegen;
      7. die geltende Zeichnung ist die Zeichnung im DXF/DWG Format. Im Fall der Meldung des Bedarfs einer Zeichnung im PDF-Format durch den Käufer, ist der Käufer verpflichtet, dies per E-Mail zu melden;
      8. im Fall der Übersendung der Dokumentation in beiden Formaten, d. h. im DXF/DWG sowie PDF-Format, behält der Verkäufer sich vor, dass das übergeordnete Format die DXF/DWG Version ist;
      9. wenn der Mantel bestimmte Heiz-/Kühlparameter erfüllen soll, ist der Käufer jedes Mal zur Mitteilung der Parameter während der Aufgabe der Bestellung verpflichtet;
      10. Der Käufer ist nach dem Empfang der Berechnungen verpflichtet, die Parameter zu prüfen und eventuelle Abweichungen zu melden;
      11. Der Verkäufer stellt ausschließlich Pillow Plate Mäntel als Halberzeugnis her und befasst sich nicht mit der Planung gesamter Anlagen;
      12. der Verkäufer führt Berechnungen des Betriebs der Pillow Plate Mäntel in Anlehnung an ein theoretisches Programm durch, das den tatsächlichen Betrieb der gesamten Anlage nicht berücksichtigt und haftet daher nicht für eventuelle Fehler im Anlagenbetrieb.
    3. ABMESSUNGEN NACH DEM SCHWEISSEN
      1. Qualitätsniveau des Laserschweißens gem. PN-EN ISO 13919-1 Klasse C;
      2. Maße nach dem Schweißen in Anlehnung an die Norm ISO 13920-B;
        Klasse
        Toleranz
        ab 2
        bis 30
        über 30
        bis 120
        über 120
        bis 400
        über 400
        bis 1000
        über 1000
        bis 2000
        über 2000
        bis 4000
        über 4000
        bis 8000
        über 8000
        bis 12000
        über 12000
        bis 16000
        A ± 1 ± 1 ± 1 ± 2 ± 3 ± 4 ± 5 ± 6 ± 7
        B   ± 2 ± 2 ± 3 ± 4 ± 6 ± 8 ± 10 ± 12
        C   ± 3 ± 4 ± 6 ± 8 ± 11 ± 14 ± 18 ± 21
        D   ± 4 ± 7 ± 9 ± 12 ± 16 ± 21 ± 27 ± 32
      3. wenn das geltende Maß in einer anderen Toleranz liegt, ist der Käufer verpflichtet, dies vor der Ausführung der Dienstleistung durch den Verkäufer zu melden;
      4. die in der technischen Dokumentation enthaltenen Größen entsprechen den Größen der Elemente nach dem Schweißprozess, weshalb der Verkäufer nicht für eine aus weiteren Bearbeitungsprozessen des Materials (z. B. Wälzen, Pressen) folgende Größenänderung haftet.
    4. PARALLELITÄT DER KANTEN
      1. Der Verkäufer behält sich vor, dass es infolge des Schweißprozesses zu einem Schrumpfen des Materials kommt, das von der Größe und Verteilung des Aufsatzblechs abhängt, das einen direkten Einfluss auf den Grad und die Stelle des Schrumpfens des Materials hat, was zu einer fehlenden Parallelität der Außenkanten führen kann.
    5. VERFORMUNGEN
      1. die Verformung der Pillow Plate Elemente hängt von der Größe der Bestandteilbleche, ihrer Dicke sowie der angenommenen Schweißtechnik ab;
      2. im Fall einer erforderlichen Flachheit ist der Käufer zur vorherigen Benachrichtigung des Verkäufers über ihren zulässigen Umfang verpflichtet. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Ausführung eines Probeelements zur Annahme durch den Käufer vor.
    6. QUALITÄT DER SEITE „A“
      1. die folierte Seite (innen) wird standardmäßig mit 2B-Finish ausgeführt;
      2. während der Aufgabe der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, das erforderliche Rauheitsniveau der Oberfläche festzulegen. Standardmäßig, im Fall des 2B-Finish, kann dieser Wert (RA im Bereich 0,8-1,2) für gewöhnlich Ra<0.98 erreichen, bei einer Dicke bis zu 5 mm, bei Dicken von 6 und 8 mm hingegen beträgt Ra bis zu 1.2;
      3. die Messung der Rauheit erfolgt gemäß der Norm PN-ISO 4288:1998;
      4. Der Verkäufer behält sich vor, dass auf der Oberfläche geringe Verfärbungen, Dellen (an beliebigen Stellen/regelmäßig), sowie Abriebe vorkommen können, die aus dem Produktionsverfahren sowie dem Schneiden der Bleche aus dem Kreis entstehen können;
      5. Der Verkäufer behält sich vor, dass während des Schweißprozesses kleine Kratzer auf der Seite A entstehen können, die aus dem Verlauf des Schweißprozesses folgen.
    7. QUALITÄT DER SEITE „B“
      1. Der Verkäufer behält sich vor, dass auf der (geschweißten) Außenseite Absplitterungen entstehen können, die während des Schweißprozesses entstehen (d. h. Abrieb, Dellen, Absplitterungen);
      2. unter besonderen Umständen können Mikrolöcher in der Schweißnaht auftreten. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der TIG-Reparatur während der Ausführung der Paneele vor.
      3. Der Verkäufer haftet nicht für die „B“-Seite (d. h. eventuelle Kratzer, Produktionsspuren, Dellen), es sei denn, der Käufer meldet Oberflächenanforderungen bei der Einreichung der Bestellung.
    8. PRESSEN
      1. Der Verkäufer stellt dem Käufer Anweisungen bezüglich des Verfahrens zum Pressen der Pillow Plate Elemente vor und haftet nicht für die infolge ihrer fehlenden Einhaltung durch den Käufer entstandenen Abweichungen.
      2. Bei Verwendung von Material der Güte 1.4301 / 1.4307 auf der Kopfplatte ist es erforderlich, die Heiz- / Kühlflüssigkeit auf Verunreinigungen zu prüfen, die das Entstehen von Korrosionsherden beeinträchtigen können.Es wird empfohlen, der Korrosion zusätzlich durch Einsatz von Inhibitoren, Austausch oder Filterung des Mediums sowie Spülung des Arbeitsraums der Pillow-Plate entgegenzuwirken
      3. Das Aufblasen der oberen Folie auf eine niedrigere Höhe als den erforderlichen Wert ist ein Faktor, der sich negativ auf die Konstruktionsparameter des Tanks auswirkt

VII. Meldung von Reklamationen, Mängelhaftung

  1. Die Haftung des Verkäufers wegen Gewährleistung für Mängel an den Waren ist ausgeschlossen.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, ganz oder teilweise von der Bestellung und/oder dem Vertrag abzutreten.
  3. Die Haftung des Verkäufers für Schäden ist ausgeschlossen.
  4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlungen für die abgewickelten Lieferungen zurückzuhalten.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für die bestimmungswidrig gebrauchte Ware wie auch nicht für die Ware, die gegen ihre technischen Parameter verwendet wurde, an welcher Schaden durch Fertigungs- und Planungsfehler Dritter wie auch durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers entstanden worden sind.
  6. Bei Verzicht des Käufers auf Papier oder Folie haftet der Verkäufer für Materialmängel nicht, die durch unterlassene Sicherung entstanden worden sind.
  7. Der Verkäufer haftet nicht für anvertrautes, vom Käufer zur weiteren Bearbeitung in Auftrag gegebenes Material, d. h. die Dienstleistung des Schneidens aus dem Kreis, die Dienstleistung des Schleifens, die Dienstleistung des Laserschneidens, die Dienstleistung des Geradebiegens, die Pillow Plate Dienstleistung usw. Der Verkäufer haftet nicht für die Qualität des anvertrauten Materials, er wird seine Qualität nicht überprüfen und auch keine Abweichungen anzeigen.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für den beim Entladen der Ware entstandenen Schaden.
  9. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Schäden, die an Dritten, andere Gegenstände oder Elemente verursacht wurden, die sich auf die Qualität, Art der Waren oder seiner Verarbeitung beziehen.

VIII. Lieferung, Kosten und Termin der Lieferung

  1. Die Lieferung der durch den Käufer erworbenen Ware erfolgt auf Grund von seiner Bestellung.
  2. Die Bestellung ist in Schriftform unter Angabe einer genauen Bezeichnung und Adresse des Käufers aufzugeben. Die Bestellung soll Sortiment und Menge der bestellten Ware, Lieferort und Liefertermin angeben, wie auch mit Firmenstempel und mit Unterschrift einer zur Aufgabe von Bestellungen für den Käufer befugten Person versehen sein.
  3. Der Verkäufer ist an den Liefertermin nur dann gebunden, wenn er diesen in Schriftform bestätigt hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware  zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen.
  4. Der Liefertermin verlängert sich um die Dauerzeit des Hindernisses, das die Parteien nicht zu vertreten haben wie z.B.:
    1. nicht termingerechte Lieferung durch Lieferanten des Verkäufers,
    2. Fehler oder Probleme der Lieferanten oder Anbieter, zum Beispiel. Qualitätsprobleme durch den Lieferanten berichtet, Probleme mit der Beschickung, Falschlieferung , usw. 
    3. höhere Gewalt,
    4. nicht vorhersehbare Störungen im Arbeitsvorgang des Verkäufers wie z.B. Stromausfall, Verspätungen durch Transport und Zollverfahren, Transportschaden, darunter Straßensperren, zeitliche Begrenzungen für LKW-Transport, Defizite an Elektroenergie, Defizite an Material und Rohstoffen usw.
    5. Wird der Liefertermin aus den vorgenannten Gründen durch den Verkäufer nicht eingehalten, stehen dem Käufer keine Schadenwiedergutmachungsansprüche aus ausbleibender Durchführung oder nicht rechtzeitiger Durchführung  des Vertrags zu.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Meldung seiner Abholbereitschaft im Lager des Verkäufers abzuholen Bei Verzug mit Warenabholung kann der Käufer mit Lagerungskosten belastet werden vorbehaltlich anderer, dem Verkäufer zustehender Rechte. Jede Teillieferung soll ein separates Geschäft darstellen und kann durch den Verkäufer getrennt in Rechnung gestellt werden.
  6. Wenn der Käufer die Ware aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Termin nicht abholt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Rechnung auszustellen und die Zahlung des Preises für die Ware und sonstige Dienstleistungen so zu verlangen, als ob die Ware freigegeben worden wäre entsprechend der Bestellung.
  7. Bei vollständiger oder teilweiser Rücknahme der Bestellung (ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers) ist der Käufer verpflichtet, sämtliche durch den Verkäufer im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung getragenen Kosten zu übernehmen. Die Bestellung kann keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen werden.
  8. Hat sich der Käufer entschlossen, Warenlieferung mit Transportmitteln des Verkäufers (oder seiner Lieferanten) in Anspruch zu nehmen, dann stellt der Käufer alle erforderlichen Mittel für das störungsfreie Entladen des Fahrzeugs bereit.
  9. Sollten Störungen und Hindernisse auftreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie z.B. außerordentliche Ereignisse, die man nicht vorsehen kann, wie höhere Gewalt, Einschränkungen im Straßenverkehr, Wetterbedingungen, Straßensperren usw., dann behält sich der Verkäufer das Recht auf Änderung des Liefertermins und des Lieferorts vor. Unter diesen Umständen meldet der Käufer keine Reklamationen wegen Lieferungsverzug an.
  10. Der Käufer versichert, dass die Zufahrtswege zum Entladeort des Fahrzeugs die Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs mit Achsenlast je 10 Tonnen, mit 13,6 Meter Aufliegerlänge und mit 4,00 Meter Höhe garantieren.  Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle Hindernisse dem Verkäufer in Schriftform bei Aufgabe der Bestellung zu melden unter gleichzeitiger Freigabe eventueller damit verbundener Lieferverzüge.
  11. Kosten der Lieferung an den Käufer wie auch Kosten anderer zusätzlicher Dienstleistungen werden bei Aufgabe der Bestellung individuell vereinbart Alle anderen Kosten, die während der Durchführungsdauer der Bestellung generiert werden können wie z.B. Umpacken, Schneiden, Folieren, Verladen und andere Abgaben und Gebühren, die während der Durchführungsdauer der Bestellungen gelten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern von den Parteien nicht anders vereinbart.
  12. Nach Warenüberprüfung wird der Warenausgabenachweis durch den  Käufer oder eine von ihm schriftlich befugte Person unterschrieben Die Unterzeichnung dieses Nachweises ist mit der Feststellung der Übereinstimmung der Ware mit der Bestellung wie auch mit der Feststellung der Mangelfreiheit gleich
  13. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, dass bei überfälligen Zahlungen, nicht beglichenen Verzugszinsen wie auch bei Überschreitung des Kreditrahmens durch den Käufer wie auch bei anderen Maßnahmen zum Schaden des Verkäufers die Abwicklung der einzelnen Bestellungen bis zum Zeitpunkt der Begleichung entsprechender Zahlungen eingestellt wird.

IX. Abwicklung der Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang für die Ware auf den Käufer mit ihrer Übergabe an die zur Warenabnahme befugte Person, darunter an den Spediteur oder Frachtführer.
  2. Mit Gegenstandsausgabe durch den Verkäufer erfolgt der Übergang von den mit dem Gegenstand verbundenen Lasten und Vorteilen wie auch der Übergang eines zufälligen Verlustes oder einer Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer.
  3. Sind keine detaillierten Vereinbarungen getroffen worden, die in die vom Käufer erhaltenen Stücklisten aufgenommen werden sollten, erfolgt die Lieferung je nach Belieben des Verkäufers und  ohne Garantie in Bezug auf die Wahl der schnellsten und billigsten Art und Weise des Warenversands.

X. Verpackung

  1. Der Verkäufer sorgt mit der größten Sorgfalt dafür, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt wird Das zur Verpackung gebrauchte Material wird mit Eigenkosten des Verkäufers  aufgerechnet und kann nicht zurückerstattet werden, davon sind Paletten ausgenommen.
  2. Gibt es individuelle Anforderungen in Bezug auf die Verpackung, ersuchen wir um Angabe einer Verpackungsanweisung in der Anfrage oder in der Bestellung. Die Verpackungskosten sind im Handelsangebot oder in der Bestätigung der Bestellung zu benennen.
  3. Die Kosten der Paletten sind im Warenpreis wie auch in den Verpackungskosten nicht enthalten. Wird die Ware für den Transport auf diesen Paletten bereitgestellt, kann der Verkäufer dem Käufer am Ende jedes Kalenderquartals eine Aufstellung zusenden, die die entnommenen Palettenmengen wie auch den aktuellen Bestand an Paletten des Käufers enthalten wird.  Der Rückerstattungstermin von Paletten beträgt 14 Tage nach Erhalt eines Schreibens durch den Käufer, welche eine Aufstellung der Palettenmengen für den jeweiligen Monat nebst  Aufforderung zu ihrer Rückerstattung enthält.
  4. Nimmt der Käufer keine Rückerstattung von Paletten in den Mengen vor, die sich aus der zugesandten Aufstellung ergeben, und zwar innerhalb von 14 Tagen, stellt der Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener VAT Steuer mit sofortigem Zahlungsziel an den Käufer aus, lautend über den entsprechenden Wert der nicht zurückerstatteten Paletten ohne die Möglichkeit, die Paletten zum späteren Zeitpunkt zurückzuerstatten. Kosten der Paletten sind auf Grund aktueller Preisliste des Verkäufers  zu ermitteln.
  5. Werden die Paletten durch den Käufer in dem durch den Verkäufer festgesetzten Termin zurückgegeben, dann kommt der Verkäufer für die Kosten des Rücktransports an ihn selbst auf.  Erfolgt die Palettenrückgabe vor dem durch den Verkäufer festgesetzten Termin, sind Transportkosten der Paletten durch den Käufer zu übernehmen.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe von Paletten dem Verkäufer zu melden, da der Verkäufer ihre Annahme rechtzeitig vorbereiten muss

XI. Entschädigung

  1. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, dass die Schadenersatzansprüche des Käufers aus Abwicklung seiner Bestellung, welche auf die Mängel zurückzuführen sind, ausgeschlossen sind, es sei denn, dass die Mängel durch vorsätzliches Verschulden des Verkäufers entstanden sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Anweisungen in Bezug auf weitere Warenverarbeitung (Fertigungsanweisungen), Montage, Inbetriebnahme und Bedienung (Bedienungsanweisung) unbedingt zu beachten. Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen durch den Käufer oder bei Nichterfüllung der gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Betriebszulassung oder für die Zulassung eines Bauerzeugnisses zum Verkehr  und zum allgemeinen Gebrauch beziehungsweise für die Zulassung zum Verkehr und  zum Einzelgebrauch durch den Käufer.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für den Verlust von Aufwendungen für Warenverarbeitung, Verlust der Fertigung, Verlust der Erträge und/oder für einen anderen Verlust oder Ergebnisschaden bzw. für den indirekt durch den Käufer oder Dritte erlittenen Sonderschaden. Der Verkäufer haftet ausschließlich für Schaden, der auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlichem Handeln  beruht unter der Voraussetzung, dass der Kunde diese nachweisen kann, wobei die Höhe  des geltend gemachten Schadenersatzanspruches 100% der mangelhaften oder geschädigten Ware gemäß Rechnung nicht überschreiten darf Dieser Vorbehalt stellt keine Verletzung anderer Allgemeiner Verkaufsbedingungen dar, die die Schadenersatzhaftung des Verkäufers im Ganzen ausschließen.

XII. Schutz der persönlichen Angaben

  1. Zum Zwecke dieses Vertrags können die Parteien die personenbezogenen Daten ihrer Vertreter oder anderen Personen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrags im vertraglich bestimmten Umfang übertragen.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich , dass die personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über Schutz der natürlichen Personen in Verbindung mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und freien Fluss der Daten und Änderung der Verordnung 95/46/EG  (allgemeine Verordnung über Datenschutz) und des Gesetz vom 10. Mai 2018 über Schutz der personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  3. Die Vertragsparteien erklären hiermit, dass die übertragenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften gesammelt wurden und als Verantwortliche dieser personenbezogenen Daten oder als Professoren sie zu ihrer Veröffentlichung berechtigt sind.
  4. Die Parteien erklären, dass sie die angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO und anderen geltenden rechtlichen Vorschriften verarbeitet werden und diese Maßnahmen sie entsprechend schützen.
  5. Die Informationsklausel von Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Stal Sp. z o.o. in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Käufers oder personenbezogenen Daten eines Mitarbeiters des Käufers finden Sie auf der folgenden Website – [LINK]
  6. Der Käufer verpflichtet sich, die in Art. 13 und Art. 14 DSGVO bestimmte Ankunftspflicht gegenüber den natürlichen Personen, die in Abs. 1 genannt werden und verpflichtet sich, diese Pflicht nach der Änderung oder Erweiterung der oben genannten Anzahl von Personen unverzüglich zu erfüllen.

XIII. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlung für die gelieferte Ware  hat ohne Abzug unverzüglich nach Rechnungsstellung oder gemäß vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
  2. Der Käufer wird  mit vollständiger Zahlung für die Ware zu dem durch den Verkäufer festgesetzten Zahlungstermin der Eigentümer der Ware (Eigentumsvorbehalt der verkauften Sache – Art. 589 bürgerliches Gesetzbuch), es sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbaren. Abweichende Vereinbarungen bedürfen  zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  3. Der Tag der Leistungsdurchführung durch den Käufer ist der Eingangstag der Forderung auf das Konto des Verkäufers.
  4. Beim Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, ohne zusätzliche Aufforderungen gesetzlich vorgeschriebene Verzugszinsen zu berechnen.
  5. Wird die Zahlung nicht termingerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, neben der Hauptforderung und der Verzugszinsen auch die Gerichtskosten, die Vollstreckungskosten, Kosten der Prozessvertretung und sämtliche mit Einziehung dieser Forderung verbundenen Kosten zu berechnen.
  6. Ist der Käufer mit Zahlungen in Verzug geraten, die auf Grund von mehr als einer Rechnung fällig sind, dann ist der Verkäufer berechtigt, egal welche auch immer  Zahlung, die der Käufer geleistet hat auf Grund von egal welcher auch immer Rechnung vorrangig  an die Verzugszinsen und zweitrangig an die am längsten überfälligen Forderungen anzurechnen.
  7. Dem Käufer steht das Recht auf Abgabe einer Abzugserklärung gegenüber dem Verkäufer nicht.
  8. Wechsel und Checks werden ausschließlich zwecks Besicherung von Forderungen nach vorangehender Abstimmung mit dem Verkäufer angenommen.
  9. Wird die Ware bestellt und demnächst ihre Abholung unterlassen, bzw. wird vom Vertrag zurückgetreten oder aber wird die Vertragsdurchführung  aus egal welchem auch immer Grunde eingestellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Bruttowertes der nicht durchgeführten Bestellung zu berechnen.
  10. Wird die Bestellung für  Warenlieferung für individuellen Bedarf eines Kunden zurückgenommen, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des Bruttowertes der Ware. Alle Vorauszahlungen, die durch den Käufer getätigt werden und sich auf diese Bestellung beziehen werden mit der vorgenannten Vertragsstrafe aufgerechnet.
  11. Lieferungen im Auftrag bedürfen einer Vorauszahlung in der durch den Verkäufer festgesetzten Höhe.
  12. Der Verkäufer ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, der den Wert der Vertragsstrafe übersteigt.
  13. Der Käufer ist  verpflichtet, jede Änderung seines Sitzes oder seines Wohnortes und seiner Zustellungsadresse dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Unterlassene Meldung hat zur Folge, dass die an die in der Bestellung oder in den unterzeichneten Verträgen oder anderen Geschäftsvereinbarungen genannte Adresse als wirksam gilt.
  14. Der Käufer ist  verpflichtet, Bestellung von Pfandrecht oder egal welcher auch immer anderer Belastung der mit Eigentumsvorbehalt verkauften Ware dem Verkäufer unverzüglich zu melden.
  15. Mit Einleitung eines Insolvenz- oder Vergleichs- bzw. Umstrukturierungsverfahrens gegenüber dem Käufer ist der Käufer verpflichtet, die Waren auf die Art und Weise zu markieren, die auf das Eigentumsvorbehaltsrecht zugunsten des Verkäufers eindeutig hinweist. Wird die Ware, die im Eigentum des Verkäufers steht, im Laufe des Vollstreckungsverfahrens in das Vermögen des Käufers beschlaggenommen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen des Verkäufers  ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Informationen darüber, wo die Waren aufbewahrt werden, deren Eigentum dem Verkäufer vorbehalten ist, zu übermitteln. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware an dem Ort zu kontrollieren, an welchem sie sich befindet, ferner ist er zur Abnahme der Ware berechtigt.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Für die Rechtsverhältnisse mit dem Käufer ist ausschließlich das polnische Recht maßgebend.
  2. Der Erfüllungsort des Vertrags ist Kraków.
  3. Die möglichen Streitigkeiten und/oder Ansprüche, die zwischen den Parteien im jeden Bereich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrags entstehen können oder aus dem Vertrag ergeben können, insbesondere im Zusammenhang mit Abschluss, Inhalt, Dauer, Kündigung oder Abwicklung der Verpflichtungen, die sich aus den Kaufverträgen ergeben, sowie die Geltendmachung der Ansprüche auf Zinsen (Zinsnoten) auf die verspätete Zahlung durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer werden von den zuständigen Gerichten in Kraków entschieden. Der Verkäufer behält sich das Recht  vor, eine Klage bei dem für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben, sofern dadurch die Entscheidung des Streitfalls beschleunigt werden kann
  4. Eine Abtretung der Rechte aus dem mit dem Lieferanten abgeschlossenen Vertrag oder aber aus einer gegenüber Dritten aufgegebenen Bestellung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist nicht zulässig.
  5. Bei Ungültigkeit mancher Bestimmungen der AVB  durch Verabschieden abweichender gesetzlicher Regelungen bleiben die restlichen Bestimmungen immer noch in Kraft.
  6. Mit der Annahme dieser AVB erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verkäufer zur Abwicklung der Bestellung einverstanden.
  7. In den durch diese Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten  gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes vom 8. März 2013 über die Zahlungsziele in Handelsgeschäften.

Pricing Paletten BTH – .pdf

Beschwerdeformular BTH – .pdf

PL – Erklärung über den Status eines Großunternehmens

EN – Erklärung über den Status eines Großunternehmens

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