Allgemeine Verkaufsbedingungen
Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Stal Sp. z o.o.
Allgemeine Bestimmungen
- Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) sind ein Regelwerk für den Abschluss von Kaufverträgen von Waren und Dienstleistungen, die durch die Firma Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Sp. z o. o. mit dem Sitz in Krakow angeboten werden unter Ausschluss des Erwerbs von Waren für Ziele, die mit keiner professionellen und Geschäftstätigkeit verbunden sind (Verkauf an Endverbraucher).
- Allgemeine Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Kaufverträge, die mit Verkäufer abgeschlossen werden – inklusive Ergänzungs- oder Ersatzlieferungen – und bestimmen gegenseitige Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Eine Abweichung von der Anwendung der gegenständlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedarf der Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit. Bei Unterschieden zwischen den durch die Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen und den gegenständlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) kommen die vertraglich durch die Parteien vereinbarten Verkaufsbedingungen zur Anwendung.
- Die AVB sind dem Käufer zur Kenntnisnahme und Freigabe spätestens mit der Bestellung zu übermitteln, darüber hinaus sind sie auf der Website www.bth.pl zu finden. Bleibt der Käufer in festen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer, dann gilt die Annahme der AVB durch den Käufer bei der ersten Bestellung als eine Genehmigung dieser AVB bei allen sonstigen Bestellungen und Kaufverträgen bis zur Änderung ihrer Bestimmungen bzw. bis zur Abberufung ihrer Anwendung.
- Ausbleibende Freigabe dieser AVB durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zur Einstellung der Warenausgabe und Auslieferung bis zum Zeitpunkt der Freigabe in Form von Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Käufer. Der Verkäufer kann zusätzliche Frist für die Freigabe der AVB festsetzten, nach erfolgslosem Fristablauf kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
- In Bezug auf die Kaufverträge von den durch den Verkäufer angebotenen Waren und Dienstleistungen ist die Anwendung anderer vertraglicher Muster als AVB ausgeschlossen, und insbesondere der allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Vertragsmuster und der Geschäftsordnungen , die durch den Käufer eingesetzt werden. Der unterlassene Widerspruch des Verkäufers gegen egal welche auch immer Vertragsmuster, die anders als AVB sind wie auch die tatsächliche Warenausgabe oder Erbringung einer Dienstleistung durch den Verkäufer können keinesfalls als eine Freigabe anderer Vertragsmuster als die AVB ausgelegt werden.
- Die im weiteren Teil der AVB gebrauchten Begriffe bedeuten:
- Verkäufer – Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Stal sp. z o.o. mit dem Sitz in Krakow,
- Käufer – Gegenpartei des Kaufvertrags
- Parteien – Verkäufer und Käufer
- AVB – gegenständliche Allgemeine Verkaufsbedingungen
- Waren – alle Waren und Dienstleistungen, die durch Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import Sp. z o. o. mit dem Sitz in Krakow angeboten werden,
- Vertrag – Kaufvertrag der Waren
- Lieferant – Geschäftspartner des Verkäufers, der ihm die Ware liefert,
Abschluss des Vertrags
- Der Vertrag wird auf Grund einer durch den Käufer in Schriftform oder mit elektronischer Post oder aber per Fax zugeschickten Bestellung und auf Grund der Bestätigung dieser Bestellung abgeschlossen, wobei der Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellungsannahme durch den Verkäufer, darunter auch per Fax oder Email, abgeschlossen wird.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme der Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach ihrem Eingang zu verweigern.
- Wird die Bestellung durch den Verkäufer mit Änderungen oder Vorbehalten bestätigt, wird der Vertrag mit Bestätigung durch den Käufer, dass er das Angebot mit Änderungen oder Vorbehalten akzeptiert, abgeschlossen. Geht beim Verkäufer innerhalb von 3 Tagen keine Bestätigung ein, dass der Käufer das Angebot mit Änderungen oder Vorbehalten akzeptiert, so gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und der Verkäufer ist an das unterbreitete Angebot nicht mehr gebunden.
- Mündliche Vereinbarungen, Versicherungen, Zusicherungen und Garantien, die durch Mitarbeiter des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder mit Angebotsunterbreitung abgegeben worden sind, sind für die Parteien nicht verbindlich, sofern sie in Schriftform oder in elektronischer Form nicht bestätigt worden sind.
- Ist der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die den Lieferanten oder Warenhersteller betreffen nicht imstande, den Vertrag im Ganzen oder teilweise durchzuführen, dann steht ihm das Rücktrittsrecht vom ganzen Vertrag oder von einem Teil davon zu. Der Verkäufer haftet nicht für den eventuellen dadurch entstandenen Schaden.
- Alle Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, sie können unter anderem mit elektronischer Post oder per Fax vorgenommen werden, wobei eine Änderung der Vertragsbedingungen oder separate mündliche Vereinbarungen erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer gelten und ausschließlich in Bezug auf das bestimmte Geschäft zur Anwendung kommen.
- Außer dem in den AVB enthaltenen Regelwerk lässt der Verkäufer die Möglichkeit zu, individuelle Verträge abzuschließen und behält sich das Recht auf teilweise Annahme von Bestellungen wie auch auf Ablehnung der Bestellungen vor, ohne den Grund dafür zu benennen.
Angaben zu den Waren, Angeboten, Mustern und Preisen
- Alle technischen Informationen in Bezug auf die Waren, die aus Katalogen, Prospekten und anderen durch den Verkäufer vorgelegten Werbeunterlagen stammen sind als Orientierungswerte zu behandeln und gelten lediglich in dem Umfang, welcher durch beide Parteien freigegeben wurde.
- Der Käufer ist verpflichtet, technische Parameter der bestellten Ware zu kennen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware gemäß Bestellung zu liefern, er haftet nicht für ihren weiteren Einsatz.
- Anzeigen, Werbung und Kataloge der durch den Verkäufer angebotenen Ware dienen lediglich den Informationszwecken. Die durch den Verkäufer ausgestellten Muster und Proben sind lediglich Schau- und Ausstellungsstücke.
- Preise der durch den Verkäufer angebotenen Waren enthalten keine Mehrwertsteuer VAT, es sei denn, dass etwas anderes eindeutig angegeben wurde.
- Der endgültige Warenpreis wird auf Grund der beim Verkäufer am Tag der Bestellung geltenden Preise festgesetzt.
- Sämtliche durch den Verkäufer gewährten Rabatte, Preisnachlässe und Begünstigungen usw. bedürfen individueller Abstimmungen in Schriftform.
Abwicklung einer Bestellung
- Während der Abwicklung von Lieferungen, im Hinblick auf die Eigenschaften der angebotenen Erzeugnisse behält sich der Verkäufer eine Mengengenauigkeitstoleranz von Plus/Minus 10 %, und bei Bunden Plus/Minus 15 % vor.
- Die Ware wird quantitativ nach Verkaufseinheiten (z.B. lm, kg) verkauft.
- Der Verkäufer garantiert die Qualität einer Seite des Materials. Sofern nicht anders vereinbart, trifft das auf die Oberfläche bei Blechtafeln und auf Außenseite bei Bunden zu.
- Der Käufer haftet dafür, dass technische Parameter, Qualität und Materialmenge, die in der Bestellung oder im Vertrag bestimmt worden sind seinen Bedürfnissen entspricht. Ist in der Bestellung die Übereinstimmung des Materials mit der Norm nicht bestimmt oder aber enthält die Bestellung keine Beschreibung der gewünschten Qualität des Materials, wird die bestellte Ware als eine übliche Handelsware ausgeliefert, in dieser Situation übernimmt der Verkäufer keine Haftung für spezielle Qualitätsanforderungen.
- Der Verkäufer behält sich vor, dass im Falle von Produkten, die aus korrosionsbeständigem Stahl gefertigt worden sind können die durch die Normen vorgesehen Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Käufer, diese Produkte vor ihrem Gebrauch den für ihre Bestimmung zutreffenden Testen zu unterziehen, die durch polnisches Recht vorgeschrieben sind.
- Atteste, Zertifikate, Übereinstimmungserklärungen oder andere Unterlagen, die die Qualität der Ware bestätigen, sind der gelieferten Waren beizufügen, sofern diese Anforderung in der Bestellung bzw. im Vertrag vermerkt worden ist, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Auslieferung. Der Verkäufer überprüft technische Informationen der Atteste, Zertifikate und anderer Unterlagen, die die Qualität nachweisen, nicht.
- Hat der Verkäufer bis zum Zeitpunkt der Warenausgabe oder der Rechnungsstellung keine Atteste vom Hersteller oder seinem Lieferanten erhalten, dann erfolgt die Ausgabe oder das Versenden des Attestes unverzüglich nach seinem Erhalt durch den Verkäufer. Der hierzu beschriebene Verzug kann keinen Grund für egal welche auch immer Ansprüche des Käufers oder seiner Geschäftspartner bilden, und insbesondere keinen Grund für die Einstellung oder Einschränkung der Zahlung, Anmeldung einer Reklamation und Erhebung von Ansprüchen mit Sanktionscharakter.
- Aufgeben einer Bestellung ist für den Verkäufer nicht verbindlich, und seine ausbleibende Antwort hat keine „schweigende Annahme der Bestellung” zu bedeuten, es sei denn, dass sich der Verkäufer unverzüglich an ihre Abwicklung macht.
- Wird die Bestellung durch den Verkäufer mit Vorbehalten angenommen, ist der Inhalt dieser Vorbehalte für den Verkäufer verbindlich, sofern er nicht unverzüglich seine eventuellen Bemerkungen vorbringt.
Normen und Grundsätze, nach welchen Materialien und Dienstleistungen verkauft werden
- Bleche und Bunde:
- Chemische Zusammensetzung nach EN 10088-2,
- Heiß gewalzte Bleche, Bunde nach EN 10029,
- Toleranz für kalt gewalzte Bleche und Bunde nach EN 10259,
- Toleranz für kalt gewalzte schmale Bänder nach ISO 9445,
- Qualität der Oberfläche und andere nach EN 10028-7
- BA/2R Fläche Minimum Glanz nach 700GU
- Toleranzen und Grundsätze für Bleche und Bunde
- Bei Bestellungen für in der Breite und in der Länge zugeschnittene Formate betragen die Toleranzen -0,00 / +5mm
- Bei Bestellungen für geschliffene oder folierte Bunde gilt als Norm, dass die ersten 5 Meter und die letzten 14 Meter keine Folie, keinen Schliff haben.
- Bei Aufträgen für rohe, geschliffene oder folierte Coils gilt als Norm, dass 10% des Materials möglicherweise nicht die Anforderungen der Klasse I erfüllen.
- Bei Bestellungen von Blechen, die lediglich mit Papier voneinander getrennt sind garantiert der Verkäufer keine kratzenfreie Fläche.
- Die B Seite des Materials kann Kratzer aufweisen – der Verkäufer garantiert niemals die Gegenseite
- Für Bestellungen von Blech/geschliffenen Bunden gilt als Standard:
– unfertig geschliffener Rand bis 15mm von jeder Blechseite,
– Folie, die über die Blechtafel hinausragt ,
- Profile, Rohre, Flachstahl
- Chemische Zusammensetzung gemäß EN 10088-2
- Fertigungsnorm für Schweißprofile EN 10219-2 und/ oder ASTM A554,
- Fertigungsnorm für Schweißrohre zur konstruktiven und dekorativen Anwendung EN 10296-2 und/oder ASTM A554,
- Fertigungsnorm für Schweißrohre für Industrieanlagen EN 10217-7,
- Fertigungsnorm für Schweißrohre für Lebensmittelindustrie EN 10357 (diese Norm hat DIN 11850 ersetzt),
- Abmessungen, Toleranzen und Gewichte für Rohre aus rostfreiem Stahl ISO 1127
- Toleranzen für geschnittenes Flachstahl EN10028-7/EN10088-2/EN10088-4, DIN 1017
- Als Standard wird angenommen, dass geschliffenes Material die Dicke aufweisen kann, die außerhalb der Norm liegt, die auf die Bearbeitungstechnik zurückzuführen ist, und die ersten und die letzten 10 cm können bis zu 80% weniger als die ursprünglich angenommene Materialdicke aufweisen.
- Winkeleisen und Stäbe
- Chemische Zusammensetzung nach EN 10088-3,
- Toleranzen für Winkeleisen DIN 1028,
- Toleranzen für kalt hergestellte Rundstäbe nach EN 10278,
- Toleranzen für heiß hergestellte Rundstäbe nach EN 10060,
- Toleranzen für heiß hergestellte Quadratstäbe nach EN 10059,
- Als Standard gilt, dass geschliffenes Material eine in der Norm nicht vorgesehene Dicke haben kann, die auf die Fertigungstechnik zurückzuführen ist, und die ersten und die letzten 10 cm können bis zu 80% weniger Dicke haben als die ursprünglich angenommene Materialdicke
- Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden, Biegen – Rand-Presse
- Messtoleranz für Laserausschnitte nach PN-EN ISO 9013:2008 Klasse 1 oder Messtoleranz nach ISO 2768-c.
- Biegeteile, die mit Biegeradius hergestellt werden, welcher annäherungsweise mit der Blechdicke identisch ist.
- Messtoleranz der cnc Biegeteile nach: ISO 2768-c
- Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Entstehung von Abdrücken und Kratzern vom Rand-Pressewerkzeug oder vom Laserrost vor.
- Beim Laserschneiden werden keine Bohrungen gemacht, deren Durchmesser kleiner als Materialdicke ist (wir fertigen Markierungen an).
- Bei Löchern, die nahe an der Biegelinie liegen können Verformung eintreten.
- Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit der Entstehung von Burr und Abspritzungen vom Laserrost auf der B Seite des Details.
- Im Preisangebot ist das Entfernen von Gräten, Verbrennungen, Rückständen, die in der Laserschneidetechnik durch den auf den Rost treffenden, reflektierten Strahlenbund entstehen, nicht mit enthalten (es sei denn, dass anders vereinbart wurde).
- Bestellung der vorgenannten Teile ist mit Freigabe von technischen Hinweisen, Materialart und Dicke, Fertigungstechnik und Detailmenge gleich.
- Toleranzen für Wasserstrahlausschnitte Qualität NORMAL: ±1,00mm+schräg max: +0,2mm/10mm Dicke
- Beim Aufgeben einer Bestellung für 1 Stück des jeweiligen Teils behält sich der Verkäufer das Recht auf die Erhöhung der Messtoleranz vor.
Meldung von Reklamationen, Mängelhaftung
- Der Käufer ist verpflichtet, die ausgelieferte Ware im Hinblick auf Menge und Qualität im Bereich der nicht verborgenen Mängel zu überprüfen, und zwar sofort nach Erhalt der Ware.
- Meldung von egal welchen auch immer Mengenreklamationen hat unverzüglich bei der Warenabnahme zu erfolgen unter Androhung des Verlustes von Rechten aus Mengenabweichungen. Einwände in Bezug auf die Menge, die bei Warenabnahme offengelegt wurden, sind im Reklamationsprotokoll, im Lieferschein (WZ, CMR) zu vermerken, in Anwesenheit des Lieferanten aufzuzeichnen und am gleichen Tag noch unverzüglich zu melden.
- Bei Gewichtsreklamationen ist der Verkäufer berechtigt, die Aufnahmen vom Wiegen, das Eichungszeugnis der Waage und egal welcher auch immer anderer Messgeräte zu verlangen.
- Meldung von egal welchen auch immer Qualitätsreklamationen hat unverzüglich nach Warenabnahme zu erfolgen, wenn auch nicht später als binnen von 14 Tagen nach Warenabnahme unter Androhung des Verlustes von Ansprüchen aus Qualitätsabweichungen. Die Qualitätsreklamationen kann der Käufer nicht später als 30 Tage nach Warenausgabe melden, unter Beifügung einer Probe der beanstandeten Ware. Bei der Reklamationsüberprüfung wird ihre Rechtfertigung mit Einbezug geltender technischer Normen bewertet.
- Die beanstandete Ware soll dem Verkäufer in einer nicht verarbeiteten Form die ganze Dauerzeit der Reklamation hindurch zur Verfügung stehen, bis zu ihrem Abschluss d.h. bis zum Zeitpunkt der Informationssendung durch den Verkäufer.
- Wird die Reklamation als gerechtfertigt anerkannt, kann der Verkäufer nach seinem Belieben entweder die Ware gegen eine neue, mangelfreie umtauschen oder den Mangel beseitigen. Durch die vorgenannte Erledigung des Reklamationsfalls sind eventuelle weitere Ansprüche nicht ausgeschlossen.
- Der Käufer, der trotz festgestellter Mängel die Ware als eine seinen Anforderungen gewachsene Ware akzeptiert, kann entsprechende Preissenkung verlangen.
- Der Verkäufer kann die Annahme der Reklamation ablehnen, wenn die Ware nicht sachgemäß verwendet, verarbeitet oder gelagert wurde.
- Sind unter den gelieferten und verkauften Waren lediglich einige mangelhaft und ist eine Trennung der mangelhaften von der mangelfreien Ware möglich, dann ist das Recht des Käufers auf den Verzicht auf Abwicklung seiner Bestellung bzw. auf den Vertragsrücktritt lediglich auf die mangelhafte Ware begrenzt.
- Bis zur endgültigen Überprüfung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß , trocken, ohne Feuchtigkeits-, Verschmutzung- und Staubzutritt aufzubewahren, so dass ihre eventuelle Beschädigung oder Entstehen von Mängeln ausgeschlossen ist.
- Wird Ware mit Feuchtigkeits-, Verschmutzungs-, Verstaubungsspuren usw. zurückgegeben, wird die Reklamation abgelehnt und die Ware zur Verfügung des Kunden überlassen.
- Ist der Rücktritt des Kunden vom Vertrag über die Abwicklung seiner Bestellung durch Sachmängel der Ware veranlasst oder verlangt der Kunde, dass ihm anstelle der mangelhaften eine mangelfreie Ware geliefert wird, dann kann er die Ware ohne vorangehende Zustimmung des Verkäufers nicht zurückschicken.
- Haftung des Verkäufers für den durch das Bestehen von Mangel entstandenen Schaden wird bei Ausübung der Rechte aus Gewährleistung ausgeschlossen.
- Durch die qualitative und/oder quantitative Beanstandung der Ware ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung für abgewickelte Lieferung einzustellen.
- In jedem Fall stellt die Ausfertigung des Reklamationsprotokolls und der Aufnahmenachweise durch den Käufer unverzüglich nach der Reklamationsmeldung eine Grundlage für die Überprüfung der Reklamation durch den Verkäufer.
- Der Verkäufer haftet nicht für die bestimmungswidrig gebrauchte Ware wie auch nicht für die Ware, die gegen ihre technischen Parameter verwendet wurde, an welcher Schaden durch Fertigungs- und Planungsfehler Dritter wie auch durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers entstanden worden sind.
- Bei Verzicht des Käufers auf Papier oder Folie haftet der Verkäufer für Materialmängel nicht, die durch unterlassene Sicherung entstanden worden sind.
- Der Verkäufer haftet nicht für den beim Entladen der Ware entstandenen Schaden.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Durchführung der Ansprüche des Käufers aus der Reklamation einzustellen solange dieser nicht alle rückständigen Forderungen ihm gegenüber beglichen hat.
- Durch seine Zustimmung zum gegenständlichen Reklamationsverfahren verzichtet der Käufer auf die Inanspruchnahme der Aufrechnung (des Abzugs) mit seinen Forderungen.
- Die Anerkennung der Einwände in Bezug auf Mängel, Fehler oder Abweichungen der Ware von der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt nicht, sofern diese durch eine übliche Inspektion (Besichtigung) festgestellt werden konnten und diese Inspektion nicht durchgeführt worden war.
- Eine Voraussetzung für die Annahme der zurückgegebenen Ware, die durch den Käufer beanstandet wurde und durch den Verkäufer anerkannt wurde ist, dass diese Ware nicht geschädigt, in den Fertigungsprozessen des Käufers nicht verarbeitet und in Bezug auf die in den Attesten angegebenen Parameter identifizierbar ist. Bei werksseitig verpackter Ware ist ihre unbeschädigte Originalverpackung erforderlich.
- Die Warenrückgabe kann ausschließlich nach vorangehender Anmeldung dem Verkäufer wie auch nach Herbeiführung seiner Zustimmung/Freigabe in Schriftform erfolgen.
- Bei Reklamationen übernimmt der Verkäufer Kosten der Untersuchungen von chemischen Zusammensetzungen, Transport-, Herstellungs-, bzw. Montagekosten oder aber egal welche auch immer andere Kosten, die in keinem Direktzusammenhang mit Waren- oder Dienstleistungseinkauf stehen, nicht.
- Wird nach Angabe der durch den Käufer gemeldeten Mängel festgestellt, dass die gemeldeten Mängel nicht vorhanden sind, dann ist der Käufer verpflichtet, für sämtliche mit Reklamation verbundene Kosten aufzukommen.
Lieferung, Kosten und Termin der Lieferung
- Die Lieferung der durch den Käufer erworbenen Ware erfolgt auf Grund von seiner Bestellung.
- Die Bestellung ist in Schriftform unter Angabe einer genauen Bezeichnung und Adresse des Käufers aufzugeben. Die Bestellung soll Sortiment und Menge der bestellten Ware, Lieferort und Liefertermin angeben wie auch mit Firmenstempel und mit Unterschrift einer zur Aufgabe von Bestellungen für den Käufer befugten Person versehen sein.
- Der Verkäufer ist an den Liefertermin nur dann gebunden, wenn er diesen in Schriftform bestätigt hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen.
- Die Nichteinhaltung des Liefertermins durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechte nur dann, wenn der Verkäufer, trotz eines mit dem Kunden in Schriftform vereinbarten zusätzlichen Liefertermins – trotz schriftlicher Aufforderung – die Lieferung oder Leistung unter Beachtung von Abs. 2 weiterhin nicht durchführt.
- Der Liefertermin verlängert sich um die Dauerzeit des Hindernisses, das die Parteien nicht zu vertreten haben wie z.B.:
- nicht termingerechte Lieferung durch Lieferanten des Verkäufers,
- Provider Fehler oder Probleme Anbieter, zum Beispiel. Qualitätsprobleme durch den Lieferanten berichtet, Probleme mit der Beschickung, Falschlieferung , usw.
- höhere Gewalt,
- nicht vorhersehbare Störungen im Arbeitsvorgang des Verkäufers wie z.B. Stromausfall, Verspätungen durch Transport und Zollverfahren, Transportschaden, darunter Straßensperren, zeitliche Begrenzungen für LKW-Transport, Defizite an Elektroenergie, Defizite an Material und Rohstoffen usw.
- Wird der Liefertermin aus den vorgenannten Gründen durch den Verkäufer nicht eingehalten, stehen dem Käufer keine Schadenwiedergutmachungsansprüche aus ausbleibender Durchführung oder nicht rechtzeitiger Durchführung des Vertrags zu.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Meldung seiner Abholbereitschaft im Lager des Verkäufers abzuholen. Bei Verzug mit Warenabholung kann der Käufer mit Lagerungskosten belastet werden vorbehaltlich anderer, dem Verkäufer zustehender Rechte. Jede Teillieferung soll ein separates Geschäft darstellen und kann durch den Verkäufer getrennt in Rechnung gestellt werden.
- Bei vollständiger oder teilweiser Rücknahme der Bestellung (ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers) ist der Käufer verpflichtet, sämtliche durch den Verkäufer im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung getragenen Kosten zu übernehmen. Die Bestellung kann keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen werden.
- Hat sich der Käufer entschlossen, Warenlieferung mit Transportmitteln des Verkäufers (oder seiner Lieferanten) in Anspruch zu nehmen, dann stellt der Käufer alle erforderlichen Mittel für das störungsfreie Entladen des Fahrzeugs bereit.
- Sollten Störungen und Hindernisse auftreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Einschränkungen im Straßenverkehr, Straßensperren usw., dann behält sich der Verkäufer das Recht auf Änderung des Liefertermins und des Lieferorts vor. Unter diesen Umständen meldet der Käufer keine Reklamationen wegen Lieferungsverzug an.
- Der Käufer versichert, dass die Zufahrtswege zum Entladeort des Fahrzeugs die Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs mit Achsenlast je 10 Tonnen, mit 13,6 Meter Aufliegerlänge und mit 4,00 Meter Höhe garantieren. Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle Hindernisse dem Verkäufer in Schriftform bei Aufgabe der Bestellung zu melden unter gleichzeitiger Freigabe eventueller damit verbundener Lieferungsverzüge.
- Kosten der Lieferung an den Käufer wie auch Kosten anderer zusätzlicher Dienstleistungen werden bei Aufgabe der Bestellung individuell vereinbart. Alle anderen Kosten, die während der Durchführungsdauer der Bestellung generiert werden können wie z.B. Umpacken, Schneiden, Folieren, Verladen und andere Abgaben und Gebühren, die während der Durchführungsdauer der Bestellungen gelten, gehen zu Lasten des Käufers, sofern von den Parteien nicht anders vereinbart.
- Nach Warenüberprüfung wird der Warenausgabenachweis durch den Käufer oder eine von ihm schriftlich befugte Person unterschrieben. Die Unterzeichnung dieses Nachweises ist mit der Feststellung der Übereinstimmung der Ware mit der Bestellung wie auch mit der Feststellung der Mangelfreiheit gleich.
- Dem Verkäufer bleibt vorbehalten , dass bei überfälligen Zahlungen, nicht beglichenen Verzugszinsen wie auch bei Überschreitung des Kreditrahmens durch den Käufer wie auch bei anderen Maßnahmen zum Schaden des Verkäufers die Abwicklung der einzelnen Bestellungen bis zum Zeitpunkt der Begleichung entsprechender Zahlungen eingestellt wird.
Abwicklung der Lieferung und Gefahrenübergang
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang für die Ware auf den Käufer mit ihrer Übergabe an die zur Warenabnahme befugte Person, darunter an den Spediteur oder Frachtführer.
- Mit Gegenstandsausgabe durch den Verkäufer erfolgt der Übergang von den mit dem Gegenstand verbundenen Lasten und Vorteilen wie auch der Übergang eines zufälligen Verlustes oder einer Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer.
- Sind keine detaillierten Vereinbarungen getroffen worden, die in die vom Käufer erhaltenen Stücklisten aufgenommen werden sollten, erfolgt die Lieferung je nach Belieben des Verkäufers und ohne Garantie in Bezug auf die Wahl der schnellsten und billigsten Art. Und Weise des Warenversands.
Verpackung
- Der Verkäufer sorgt mit der größten Sorgfalt dafür, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt wird. Das zur Verpackung gebrauchte Material wird mit Eigenkosten des Verkäufers aufgerechnet und kann nicht zurückerstattet werden, davon sind Paletten ausgenommen.
- Gibt es individuelle Anforderungen in Bezug auf die Verpackung, ersuchen wir um Angabe einer Verpackungsanweisung in der Anfrage oder in der Bestellung. Die Verpackungskosten sind im Handelsangebot oder in der Bestätigung der Bestellung zu benennen.
- Die Kosten der Paletten sind im Warenpreis wie auch in den Verpackungskosten nicht mitenthalten Wird die Ware für den Transport auf diesen Paletten bereitgestellt, kann der Verkäufer dem Käufer am Ende jedes Kalenderquartals eine Aufstellung zusenden, die die entnommenen Palettenmengen wie auch den aktuellen Bestand an Paletten des Käufers enthalten wird. Der Rückerstattungstermin von Paletten beträgt 14 Tage nach Erhalt eines Schreibens durch den Käufer, welche eine Aufstellung der Palettenmengen für den jeweiligen Monat nebst Aufforderung zu ihrer Rückerstattung enthält.
- Nimmt der Käufer keine Rückerstattung von Paletten in den Mengen vor, die sich aus der zugesandten Aufstellung ergeben, und zwar innerhalb von 14 Tagen, stellt der Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener VAT Steuer mit sofortigem Zahlungsziel an den Käufer aus, lautend über den entsprechenden Wert der nicht zurückerstatteten Paletten ohne die Möglichkeit, die Paletten zum späteren Zeitpunkt zurückzuerstatten. Kosten der Paletten sind auf Grund aktueller Preisliste des Verkäufers zu ermitteln.
- Werden die Paletten durch den Käufer in dem durch den Verkäufer festgesetzten Termin zurückgegeben, dann kommt der Verkäufer für die Kosten des Rücktransports an ihn selbst auf. Erfolgt die Palettenrückgabe vor dem durch den Verkäufer festgesetzten Termin, sind Transportkosten der Paletten durch den Käufer zu übernehmen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe von Paletten dem Verkäufer zu melden, da der Verkäufer ihre Annahme rechtzeitig vorbereiten muss.
Entschädigung
- Dem Verkäufer bleibt vorbehalten , dass die Schadenersatzansprüche des Käufers aus Abwicklung seiner Bestellung, welche auf die Mängel zurückzuführen sind, ausgeschlossen sind, es sei denn, dass die Mängel durch vorsätzliches Verschulden des Verkäufers entstanden sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Anweisungen in Bezug auf weitere Warenverarbeitung (Fertigungsanweisungen), Montage, Inbetriebnahme und Bedienung (Bedienungsanweisung) unbedingt zu beachten. Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen durch den Käufer oder bei Nichterfüllung der gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Betriebszulassung oder für die Zulassung eines Bauerzeugnisses zum Verkehr und zum allgemeinen Gebrauch beziehungsweise für die Zulassung zum Verkehr und zum Einzelgebrauch durch den Käufer.
- Der Verkäufer haftet nicht für den Verlust von Aufwendungen für Warenverarbeitung, Verlust der Fertigung, Verlust der Erträge und/oder für einen anderen Verlust oder Ergebnisschaden bzw. für den indirekt durch den Käufer oder Dritte erlittenen Sonderschaden. Der Verkäufer haftet ausschließlich für Schaden, der auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlichem Handeln beruht unter der Voraussetzung, dass der Kunde diese nachweisen kann, wobei die Höhe des geltend gemachten Schadenersatzanspruches 100% der mangelhaften oder geschädigten Ware gemäß Rechnung nicht überschreiten darf. Dieser Vorbehalt stellt keine Verletzung anderer Allgemeiner Verkaufsbedingungen dar, die die Schadenersatzhaftung des Verkäufers im Ganzen ausschließen.
Zahlungsbedingungen
- Zahlung für die gelieferte Ware hat ohne Abzug unverzüglich nach Rechnungsstellung oder gemäß vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
- Der Käufer wird mit vollständiger Zahlung für die Ware zu dem durch den Verkäufer festgesetzten Zahlungstermin der Eigentümer der Ware (Eigentumsvorbehalt der verkauften Sache – Art. 589 bürgerliches Gesetzbuch), e sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbaren. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Der Tag der Leistungsdurchführung durch den Käufer ist der Eingangstag der Forderung auf das Konto des Verkäufers.
- Beim Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, ohne zusätzliche Aufforderungen gesetzlich vorgeschriebene Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden vom Folgetag nach dem Tag des Zahlungszielablaufs berechnet.
- Wird die Zahlung nicht termingerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, neben der Hauptforderung und der Verzugszinsen auch die Gerichtskosten, die Vollstreckungskosten, Kosten der Prozessvertretung und sämtliche mit Einziehung dieser Forderung verbundenen Kosten zu berechnen.
- Ist der Käufer mit Zahlungen in Verzug geraten, die auf Grund von mehr als einer Rechnung fällig sind, dann ist der Verkäufer berechtigt, egal welche auch immer Zahlung, die der Käufer geleistet hat auf Grund von egal welcher auch immer Rechnung vorrangig an die Verzugszinsen und zweitrangig an die am längsten überfälligen Forderungen anzurechnen.
- Dem Käufer steht das Recht auf Abgabe einer Abzugserklärung gegenüber dem Verkäufer nicht.
- Wechsel und Checks werden ausschließlich zwecks Besicherung von Forderungen nach vorangehender Abstimmung mit dem Verkäufer angenommen.
- Wird die Ware bestellt und demnächst ihre Abholung unterlassen, bzw. Wird vom Vertrag zurückgetreten oder aber wird die Vertragsdurchführung aus egal welchem auch immer Grunde eingestellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Bruttowertes der nicht durchgeführten Bestellung zu berechnen.
- Wird die Bestellung für Warenlieferung für individuellen Bedarf eines Kunden zurückgenommen, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des Bruttowertes der Ware. Alle Vorauszahlungen, die durch den Käufer getätigt werden und sich auf diese Bestellung beziehen werden mit der vorgenannten Vertragsstrafe aufgerechnet.
- Lieferungen im Auftrag bedürfen einer Vorauszahlung in der durch den Verkäufer festgesetzten Höhe.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, der den Wert der Vertragsstrafe übersteigt.
- Der Käufer ist verpflichtet, jede Änderung seines Sitzes oder seines Wohnortes und seiner Zustellungsadresse dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Unterlassene Meldung hat zur Folge, dass die an die in der Bestellung oder in den unterzeichneten Verträgen oder anderen Geschäftsvereinbarungen genannte Adresse als wirksam gilt.
- Der Käufer ist verpflichtet, Bestellung von Pfandrecht oder egal welcher auch immer anderer Belastung der mit Eigentumsvorbehalt verkauften Ware dem Verkäufer unverzüglich zu melden.
- Mit Einleitung eines Insolvenz- oder Vergleichs- bzw. Umstrukturierungsverfahrens gegenüber dem Käufer ist der Käufer verpflichtet, die Waren auf die Art und Weise zu markieren, die auf das Eigentumsvorbehaltsrecht zugunsten des Verkäufers eindeutig hinweist. Wird die Ware, die im Eigentum des Verkäufers steht, im Laufe des Vollstreckungsverfahrens in das Vermögen des Käufers beschlaggenommen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Informationen darüber, wo die Waren aufbewahrt werden, deren Eigentum dem Verkäufer vorbehalten ist, zu übermitteln. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware an dem Ort zu kontrollieren, an welchem się sich befindet, ferner ist er zur Abnahme der Ware berechtigt.
Schlussbestimmungen
- Für die Rechtsverhältnisse mit dem Käufer ist ausschließlich das polnische Recht maßgebend.
- Der Verkäufer und der Käufer werden eine einvernehmliche Lösung von allerlei Streitfällen aus Durchführung der Verträge nach AVB anstreben. Kann eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden, so werden alle Streitfälle, die aus den gegenständlichen Regelungen direkt oder indirekt resultierten durch einfache Gerichte entschieden, die für den Sitz des Verkäufers zuständig sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Klage bei dem für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben, sofern dadurch die Entscheidung des Streitfalls beschleunigt werden kann.
- Eine Abtretung der Rechte aus dem mit dem Lieferanten abgeschlossenen Vertrag oder aber aus einer gegenüber Dritten aufgegebenen Bestellung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist nicht zulässig.
- Bei Ungültigkeit mancher Bestimmungen der AVB durch Verabschieden abweichender gesetzlicher Regelungen bleiben die restlichen Bestimmungen immer noch in Kraft.
- Durch Freigabe der AVB erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung seiner Personalangaben durch den Verkäufer zwecks Abwicklung der Bestellung einverstanden.
- Mit Freigabe der gegenständlichen AVB erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung seiner Personalien durch den Verkäufer wie auch durch die in seinem Auftrag im Zusammenhang mit Kaufverträgen der durch den Verkäufer angebotenen Waren und Dienstleistungen wirkenden Unternehmen im In- und Ausland einverstanden. Dem Käufer stehen alle Befugnisse gem. Gesetz vom 29. August 1997 Datenschutzgesetz (GBL. Von 1997, Nr. 133, Abs. 883 mit Änderungen), insbesondere steht ihm aber das Rechta uf Einsichtnahme in eigene Daten zu.
- In den durch diese Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes vom 8. März 2013 über die Zahlungsziele in Handelsgeschäften (GBL. von 2013 Abs. 403).
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