Informationsklausel zur Videoüberwachung

Nach Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr dieser Daten sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (allgemeine Datenschutzverordnung) ) (Journal of Laws UE L 119 von 2016, S. 1-88), im Folgenden als DSGVO bezeichnet, wird hiermit mitgeteilt, dass:

  1. Der Administrator für personenbezogene Daten ist Biuro Techniczno-Handlowe BTH Import STAL Sp. Z oo z o.o mit Hauptsitz in: Podłęże 651, 32-003 Podłęże.
  2. Der Administrator für personenbezogene Daten hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Eine Kontaktaufnahme mit ihm ist per E-Mail möglich: .
  3. Die Videoüberwachung deckt den folgenden Bereich personenbezogener Daten ab:
    1. Bild von natürlichen Personen,
    2. Fahrzeugkennzeichen, 3) andere Informationen, die unter bestimmten Umständen zu persönlichen Informationen werden können;
  4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im oben genannten Umfang ist die Bereitstellung von Art. 6 Sek. 1 lit. f DSGVO, während das berechtigte Interesse des Unternehmens darin besteht, die Sicherheit von Personen und Eigentum sowie den guten Namen des Administrators für personenbezogene Daten zu gewährleisten;
  5. Persönliche Daten werden von Kameras aufgezeichnet, die das Bild kontinuierlich aufzeichnen. Kameras zeichnen keinen Ton auf.
  6. Ihre persönlichen Daten werden Stellen, die für den Betrieb des Videoüberwachungssystems verantwortlich sind, einer Sicherheitsfirma und anderen Empfängern zur Verfügung gestellt, sofern besondere Bestimmungen dies vorsehen.
  7. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittland) oder an eine internationale Organisation im Sinne der DSGVO weitergegeben.
  8. Ihre personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum von 21 Tagen im IT-System gespeichert, und wenn die Aufzeichnung in dem nach dem Gesetz durchgeführten Verfahren ein Beweis ist oder sein kann, bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens;
  9. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, d. h. dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, einzureichen.
  10. Videoüberwachungsdaten werden nicht verwendet, um automatisierte Entscheidungen zu treffen, einschließlich Profilerstellung.

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